056 441 91 91  Neumarkt 2, 5200 Brugg

Notariat

  • Hauskauf

    Im Kanton Aargau kann ich Sie beim Hauskauf und bei der Begründung von Stockwerkeigentum als Notar unterstützen und beraten.

  • Pfandvertrag

    Wollen Sie Ihre Hypothek erhöhen oder den Schuldbrief umwandeln. Gerne kann ich Sie als Notar bei der Ausfertigung des Pfandvertrages unterstützen.

  • GmbH oder AG gründen

    Wollen Sie sich selbständig machen? Gerne unterstütze ich Sie bei der Gründung einer AG oder GmbH.

  • Nachlassplanung

    Wollen Sie sich gegenseitig absichern für den Todesfall oder den Fall der Urteilsunfähigkeit? Gerne berate ich Sie über die ehe- und erbrechtlichen Möglichkeiten sich gegenseitig zu begünstigen.

  • Steuern

    Haben Sie Fragen zu den Grundstücksgewinn-, Schenkungs- oder Schenkungssteuern? Gerne berate ich Sie zu diesen Themen.


Wollen Sie einen Eintrag im Grundbuch oder im Handelsregister ändern oder eine Absicherung für den Todesfall oder den Verlust der Urteilsfähigkeit treffen? Dann sind Sie bei mir richtig.

Als Urkundsperson berücksichtige ich die Interessen sämtlicher Parteien und biete rechtliche Lösungen an, welche aktuelle oder künftige Probleme aus der Welt schaffen.

Falls Sie Fragen zu den Gestaltungsmöglichkeiten, den Kosten, dem genauen Ablauf, spezielle Anliegen oder allgemeine rechtliche Fragen haben, lade ich Sie ein mich zu kontaktieren.


Ablauf Kaufvertrag

  • Käufer gefunden

    Wenn Sie sich entschlossen haben Ihr Haus/Grundstück zu verkaufen und einen Käufer gefunden haben, können Sie sich gemeinsam für einen Notar entscheiden.

    Wichtig ist, dass Sie als Verkäufer vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung verlangen. Allenfalls können Sie auch vereinbaren, dass eine Anzahlung gezahlt wird.

  • Kontaktaufnahme

    Wenn Sie sich für mich als Notar entschieden haben, können Sie mir die Angaben (Kaufobjekt, Kaufpreis, Übergang von Nutzen und Schaden, usw.) sowie die Personalien von Verkäufer und Käufer zustellen. Am Besten mitsamt einer Ausweiskopie (Pass oder ID).

    Die Angaben können Sie mir per E-Mail oder per Post zustellen.

  • Entwurf Kaufvertrag

    Sie erhalten den von mir vorbereiteten Entwurf des Kaufvertrages und können mit mir Unklarheiten besprechen und ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

  • Prüfung Entwurf / Zustellung finanzierende Bank

    Sie können den Entwurf des Kaufvertrages in Ruhe prüfen.

    Die oder der Käufer muss anschliessend den Entwurf seiner Bank vorlegen, damit diese die Kreditdokumente vorbereiten kann.

  • Erhalt Zahlungsversprechen

    Sobald sämtliche Kredit- und Finanzierungsdokumente bei der Bank eingegangen sind und geprüft wurden, wird mir die finanzierende Bank ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen zustellen.

    Es wird von mir nicht empfohlen, den Kaufvertrag ohne Zahlungsversprechen zu unterzeichnen.

  • Termin Unterzeichnung

    Nach Erhalt des unwiderruflichen Zahlungsversprechens werde ich Ihnen Termine für die Unterzeichnung vorschlagen.

  • Öffentliche Beurkundung

    Sie müssen den Kaufvertrag vor mir lesen und in meiner Gegenwart unterzeichnen. Selbstverständlich können Sie anlässlich der Unterzeichnung noch Fragen stellen oder Änderungswünsche anbringen.

  • Anmeldung Grundbuchamt

    Ich werde den Kaufvertrag anschliessend dem zuständigen Grundbuchamt zur Eintragung anmelden.

  • Orientierung finanzierende Bank

    Nach erfolgter Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch werde ich die finanzierende Bank anweisen, den Kaufpreis vertragsgemäss zu bezahlen.

  • Herzliche Gratulation

    Ich werde Sie anschliessend über den erfolgten Grundbucheintrag sowie den Zahlungstermin orientieren und herzlich gratulieren zum erfolgreichen Kauf/Verkauf des Grundstücks.

Kosten

Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Dekret über den Notariatstarif.

Für Ihr konkretes Projekt kann ich Ihnen gerne eine individuelle Offerte zukommen lassen. Bitte melden Sie sich bei mir per E-Mail.

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